Häufige Fragen

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich keinen freien Behandlungsplatz finden kann?

Die Terminservicestelle (TSS) der KV Nordrhein unterstützt zudem gesetzlich Krankenversicherte bei der Vermittlung eines Arzt- und Psychotherapeutentermins. Erreichbar ist die Servicestelle jeden Tag rund um die Uhr ohne Vorwahl unter der Nummer 11 6 11 7.

Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (www.kvno.de) finden Sie die Adressen aller kassenzugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für den Bereich Nordrhein.

Auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) finden Sie Informationen zum Thema „Kostenerstattung der Psychotherapie“, also der Behandlung bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung.

Ablauf einer Anmeldung

Sie können sich telefonisch für eine psychotherapeutische Sprechstunde anmelden. In der Sprechstunde wird geklärt, ob und wann eine Behandlung in dieser Praxis stattfinden kann. Ist dies der Fall, werden vor Beantragung der Kurz- oder Langzeittherapie mindestens zwei Probesitzungen durchgeführt.

Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde ?

In bis zu drei Gesprächen á 50 Minuten klärt der Psychotherapeut ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt, der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm andere Unterstützungsangebote helfen können.

Wie viele Probesitzungen sind möglich? 

Für gesetzlich Versicherte sind zwei (bis maximal vier) Probatorische Sitzungen vor Antragstellung verpflichtend. Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder Kassenzulassung die Kosten für bis zu fünf probatorische Sitzungen. Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Wer zahlt die Behandlung?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihre Kasse die Therapie bewilligt, werden die Kosten komplett übernommen. Für Sie fällt keinerlei Zuzahlung an.
Als privat Versicherte, gegebenenfalls mit Beihilfebeteiligung, stelle ich Ihnen die Stunden gemäß Gebührenordnung für Psychologen (GOP) in Rechnung. Diese Kosten lassen Sie sich dann von Ihrer Versicherung und evtl. Beihilfestelle erstatten. Dabei können je nach Versicherungstarif Zuzahlungen anfallen. Dies müssten Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären. 

Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Sie sollten die von Ihnen abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren, um die genauen Konditionen zu erfragen.
Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen. 

Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine „Psychische Störung mit Krankheitswert“ festgestellt werden (bspw. Depression, Angststörung, Zwänge...). Die Diagnose wird von dem Behandennden während der Probesitzungen gestellt. In der Probatorik wird auch geklärt, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Die Krankenkassen – und auch die meisten privaten Versicherungen – übernehmen grundsätzlich nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen.

Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungs- oder Lebensberatung werden nicht erstattet. Sie gelten als Beratung und nicht als Heilkunde. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten. Sollte es sich um eine Lebensberatung handeln, können Sie sich an die örtlichen Ehe-Familie-Lebens-Beratungsstellen wenden. 

Was ist, wenn ich eine Stunde versäume- muss ich selbst zahlen?

Da meine psychotherapeutische Praxis als reine Bestellpraxis arbeitet, sollten Sie zwei Arbeitstage vor dem ausgemachten Termin absagen. Wenn Sie nicht rechtzeitig absagen, fällt ein von Ihnen privat zu tragendes Ausfallhonorar an. Die genauen Bedingungen besprechen wir im Erstgespräch. 

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung ab. In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 12 plus 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss die Therapie verlängert werden.

Was passiert nach Ablauf der genehmigten Sitzungen?

Nach Beendigung einer Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Patienten innerhalb von zwei Jahren eine weitere Psychotherapie nur dann bewilligt, wenn eine entsprechende Indikation durch einen Gutachter bestätigt wird.

Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein bestimmtes Problem. 

Welche Maßnahmen stellen die Qualität der Behandlung sicher?

Durch die im Psychotherapeutengesetz festgelegte umfassende theoretische und praktische Ausbildung der Psychotherapeuten, wird ein hoher Qualitätsstandard der psychotherapeutischen Behandlung erreicht.
Darüber hinaus trägt die gesetzlich vorgeschriebene kontinuierliche Fortbildung zur Qualität der Behandlung bei.

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